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RECHTLICHES BEIM ZAUNBAU

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Wir haben ihnen ein paar Informationen zusammengestellt, welcher Zaun mit welcher Höhe überhaupt errichtet werden darf. Grundsätzlich ist dies eine Frage des Nachbarschaftsrecht, dass sich aus verschiedensten Gesetzen und Regelungen, wie bspw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammensetzt. Wir empfehlen Ihnen vor Auftragsvergabe sich beim örtlichen Bauamt über die Regelungen zu Einfriedungen bzw. Zaunanlagen zu informieren. Bei rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Fachanwalt.

Darf ich einfach so einen Zaun bauen (lassen)?

Generell darf jeder Eigentümer eines Grundstücks mit diesem nach Belieben verfahren und somit auch einen Zaun unter ggf. bestimmten Bedingungen oder Einschränkungen bauen (lassen) (vgl. § 903 BGB). Je nach Bundesland und Kommune können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen.

Welche Abstände müssen zur Grenze des Nachbars eingehalten werden?

Wenn nur eine von zwei nebeneinander wohnenden Parteien einen Zaun aufstellt, muss dieser grundsätzlich entlang (und nicht darauf) verlaufen, da es sich sonst um eine Grenzeinrichtung handelt, die das Einverständnis des Nachbarn erfordert. Anders verhält es sich bei einem Zaun, der als Abgrenzung zu einer öffentlichen Straße dient: Hier müssen aufgrund der Verkehrssicherheit landesrechtliche oder kommunale Bestimmungen eingehalten werden.

Wenn beide Nachbarn einen Zaun aufstellen wollen oder dazu verpflichtet sind, müssen keine Abstände eingehalten werden und der Zaun kann auf der Grenze aufgestellt werden.

Wenn Sie einen Zaun aufstellen wollen, der eine Sichtschutzhöhe von bis zu 180 Zentimetern hat, sollte dieser in der Regel mindestens 0,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Dies sollten sie am besten mit ihrem Nachbarn absprechen und seine Genehmigung einholen.

Diese Regeln sind dabei aber zunächst lediglich eine erste Orientierung. Der genaue gesetzliche Rahmen unterscheidet sich je nach Bundesland oder sogar Gemeinde. Fragen Sie daher am besten bei Ihrer Gemeinde oder der Baubehörde nach, wenn Sie die für Sie geltenden Regeln erfahren wollen.
Wann ist ein Nachbar zum gemeinschaftlichen Unterhalt des Zaunes verpflichtet?

Wird der Zaun mit dem Einverständnis des Nachbarn auch auf seinem Grundstück gebaut, so sind beide zur Nutzung berechtigt und auch beide zum gemeinsamen Unterhalt, wie Streicharbeiten oder Reparaturen, verpflichtet (§ 921 BGB). Ohne der Zustimmung des Anderen ist aber eine Veränderung oder gar Beseitigung der Zaunanlage nicht erlaubt. Wenn ein Nachbar selbstständig einen Zaun ohne Einwilligung entfernt, kann der Andere die Errichtung eines neuen, baugleichen Zauns verlangen.

Welche kommunalen Vorgaben sind zu beachten?

Die Höhe als auch die Art des Zaunes können durch eine Kommune bestimmt werden. Oft sind hohe Zäune und blickdichte Sichtschutzzäune kritisch. Hier sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem örtlichen Bauamt informieren!

Wann bin ich ggf. zur Errichtung einer Zaunanlage verpflichtet?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Grundstück nicht einfrieden. Es gibt zumindest keine bundesweite Regelung, die dies vorschreibt. Allerdings gibt es in den Bundesländern verschiedene Regeln zur Einfriedung. So können die Länder zum Beispiel vorschreiben, dass ein Zaun oder ähnliches gebaut werden muss, um das Grundstück zu schützen.  Da sich die Regelungen zur Einfriedungspflicht stark von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sollten Sie sich auch in diesem Fall am besten bei der für Sie zuständigen Bauaufsichtsbehörde informieren.

Hier die wichtigsten Tipps:

Tipp 1: Reden Sie mit Ihrem Nachbarn über die geplante Zaunanlage. Dies verhindert überraschende Blicke und eventuelle Auseinandersetzungen!
Tipp 2: Ermitteln Sie die genaue Grundstücksgrenze, damit kein Rückbau des Zaunes notwendig ist.
Tipp 3: Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt über die unterschiedlichen Regelungen bei Zäunen.

Diese Informationen wurden nach unserem besten Wissen zusammengestellt. Diese Angaben sind ohne Gewähr! Bei rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt. Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Einblick in das Nachbarschaftsrecht in Bezug auf Einfriedungen bzw. Zäunen geben konnten!