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DER BESTE SCHUTZ FÜR IHRE TORE

UVV PRÜFUNG UND WARTUNG
UVV

UVV PRÜFUNG

Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie  -kraftbetätigte Türen und Toren- (früher BGR 232) vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durchzuführen. 

Diese jährliche UVV-Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall – durch die regelmäßige Prüfung und Wartung wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert. Unsere Fachkräfte erkennen Mängel und Verschleiß frühzeitig und reparieren bzw. ersetzen sie bevor große Schäden entstehen. Die Prüfung erfolgt strikt nach den Vorgaben des jeweiligen Prüfbuches. Fallen bei der UVV-Prüfung Ihres Tores keine Mängel auf, erhält das Tor im Anschluss eine Prüfplakette. Jede Prüfung wird zudem protokolliert.

WARTUNG FÜR JEDES TOR

Auch außerhalb einer vorgeschriebenen UVV-Prüfung führen wir die Wartung Ihrer Tore durch und halten sie in Schuss:

Durch die regelmäßige Wartung erhöhen Sie die Lebensdauer und somit auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer Tore – ganz abgesehen von den Kosten die eine Reparatur oder ein Ausfall eines wichtigen Tores verursacht. Wir beraten Sie gerne zu den notwendigen Wartungen, Wartungsintervallen und den Kosten eines Wartungsvertrages. 

Wir warten und reparieren auch Tore aller gängigen Marken und Systeme, die nicht von uns gebaut wurden. Rufen Sie gleich an!