Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie -kraftbetätigte Türen und Toren- (früher BGR 232) vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durchzuführen.
Diese jährliche UVV-Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall – durch die regelmäßige Prüfung und Wartung wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert. Unsere Fachkräfte erkennen Mängel und Verschleiß frühzeitig und reparieren bzw. ersetzen sie bevor große Schäden entstehen. Die Prüfung erfolgt strikt nach den Vorgaben des jeweiligen Prüfbuches. Fallen bei der UVV-Prüfung Ihres Tores keine Mängel auf, erhält das Tor im Anschluss eine Prüfplakette. Jede Prüfung wird zudem protokolliert.